Die Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze trat ab dem 1. Januar 2009 in Kraft. Bei den einzelnen Netzbetreibern soll diese die Netze regulieren und zu niedrigeren Netznutzungsentgelten führen. Die Regierung erhofft sich einen stärkeren Wettbewerb auf dem Strom- und dem Gasmarkt.
Auch für die Verbraucher soll diese Verordnung Vorteile bringen. So können zum Beispiel auf längere Sicht die Energiepreise fallen. Den Netzbetreibern ist vorgeschrieben, wie viel Geld sie mit den Gebühren für die Nutzung der Netze verdienen dürfen. Die Gebühren machen beim Strom etwa ein Drittel des Endpreises aus.
Jeder Betreiber, der nur eine bestimmte Region beliefern möchte, muss ab diesem Jahr die dort geltenden Gebühren für die Durchleitung zum Verbraucher entrichten. Dies sind die so genannten Netznutzungsentgelte, die einen bedeutenden Kostenfaktor bei der Energieversorgung darstellen. Ein Aufbau von mehreren Netzen in einem Gebiet wäre nicht wirtschaftlich. Daher gibt es in jeder Region nur einen großen Betreiber, an den alle Haushalte angeschlossen sind. Dieser kann gegenüber einem anderen Anbieter hohe Gebühren für die Durchleitung verlangen. Somit entsteht in diesem Gebiet kein Wettbewerb. Die Verordnung soll das verhindern. Für einen liberalen Energiemarkt muss der günstige und unterschiedslose Zugang zu den Strom und Gasnetzen gewährleistet sein.
Die Berechnungsgrundlage ist jedoch noch umstritten. Die Grenze der Gebühren sei zu wenig, und notwendige Investitionen würden daher ausfallen, meinen die Anbieter. Auch kleine Unternehmen könnten im Nachteil liegen. Genauere Informationen sind jedoch noch nicht bekannt. Die erste Periode der Anreizregulierung ist auf fünf Jahre ausgelegt. Für jedes weitere Jahr werden die Bestimmungen noch festgelegt.



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