Ab dem 1. Oktober tritt eine neue Energiesparverordnung in Kraft. Mit dieser neuen Verordnung werden die Anforderungen an Neubauten und an die Modernisierung bei Altbauten verschärft. Diese Anforderungen liegen in der energetischen Qualität der Häuser.

Sobald ein Haus neu gebaut wird, muss der gesamte Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen, als es noch in der Verordnung von 2007 der Fall war. Weiterhin murr die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein, als es bisher notwendig war. Wenn man seine Außenwände jetzt dämmt oder auch neue Fenster in einen Altbau bringt, dann müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Neben den neuen gedämmten Außenwänden sollten die Altbauten natürlich auch eine energieeffiziente Heizungsanlage eingebaut bekommen. Bis zum Ende 2011 muss auch das Dach eine Wärmedämmung bekommen, selbst wenn man es nicht nutzt und wenn das letzte genutzte Geschoss darunter liegt.

Ein Spitzboden muss auch in Zukunft noch stärker gedämmt sein, als bisher. Hier sind zum Beispiel 14 Zentimeter Dämmung erforderlich. In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen ersetzt werden. Hier gilt allerdings die Auflage, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Viele der Nachrüstungspflichten bestehen auch mit der neuen Verordnung. Ein alter Ölkessel oder Gaskessel, der in den 70er Jahren eingebaut wurde, muss auch ausgetauscht werden. Außerdem müssen alle zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden, wenn der Keller nicht geheizt ist.